„weg.de“ und „mcweg.de“
Urteil des OLG Köln vom 22.01.2010, Az.: 6 U 141/09
Bei den Wort-Bildmarken "weg.de" und "mcweg.de" besteht, trotz geringer Ähnlichkeit der Zeichen, keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr. Insbesondere liegt bei "weg.de", trotz dekorativen Bildelements, keine erhöhte Kennzeichnungskraft vor.