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03. September 2010

„ck creaciones kennya“ kein „Calvin Klein“

Urteil des EuGH vom 02.09.2010, Az.: C-254/09 P

Die Verwendung der Buchstaben "ck" in der Marke "ck creaciones kennya" verursacht für sich keine Verwechslungsgefahr mit der Marke "cK" von Calvin Klein. Die Buchstaben stammen von den beiden Wortbestandteilen der Marke und sind nicht prägend für den Gesamteindruck, so dass allein die Verwendung dieser Buchstaben keine Gefährdung der älteren Marke darstellt.
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