Inhalte mit dem Schlagwort „„Modern Talking““

20. März 2012

Thomas Anders muss schweigen

Pressemitteilung des LG Koblenz vom 16.03.2012, Az.: 13 O 4/11

Die Verschwiegenheitsverpflichtung in der Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen dem Künstler Thomas Anders und seiner ehemaligen Frau ist wirksam. Herr Anders muss es deshalb unterlassen sich über Einzelheiten des Zusammenlebens, der Ehe und der Ehescheidung sowie über nicht allgemein bekannte persönliche Eigenschaften und Handlungen des anderen Teils und über den Inhalt der Scheidungsfolgenvereinbarung zu äußern.
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18. März 2009

Keine Eintragung der Marke „Modern Talking“

Beschluss des BPatG vom 12.09.2008, Az.: 25 W (pat) 1/07

Die Bezeichnung "Modern Talking" wird sofort und ohne analysierende Zwischenschritte als Sachinformation im Sinne von "modernes Reden" aufgefasst und lässt daher keinen betrieblichen Herkunftsinhalt erkennen. Der Eintragung von "Modern Talking" als Marke steht daher die fehlende Unterscheidungskraft entgegen.
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