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03. August 2016

Kein Wettbewerbsverstoß durch fehlende Preisangabe im Möbelkonfigurator

Notebook mit geöffnetem Browserfenster, in dem ein Sofa zu sehen ist, Möbelshopping
Urteil des OLG München vom 17.12.2015, Az.: 6 U 1711/15

Erhält ein Kunde im Rahmen eines Möbelkonfigurators im Internet erst nach Zusammenstellung seines Wunschmöbels und erst auf Anfrage ein Preisangebot, liegt kein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor, da in der Bereitstellung des Konfigurators noch kein „Angebot“ i.S.d. Preisangabenverordnung bzw. i.S.d. § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG liegt.

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