„Morgan Park“ ist eintragungsfähig
Beschluss des BPatG vom 16.08.2011, Az.: 28 W (pat) 35/10
Die Wortmarke „Morgan Park“ ist für den Bereich der Fahrzeuge eintragungsfähig. Die Marke „Morgan“ ist der Name eines britischen Sportwagenherstellers, so dass die Bezeichnung „Morgan“ zur Herkunftsbezeichnung geeignet ist. Die Wortfolge „Morgan Park“ erschöpft sich nicht in einer ausschließlich beschreibenden Angabe, da die Hauptbedeutung des Wortes „Park“ als „Anlage mit Bäumen, Sträuchern etc.“ nicht ernsthaft als Verkaufsort für hochwertige Fahrzeuge in Betracht kommt. Insbesondere lässt sich nicht feststellen, dass die Bezeichnung „Park“ eine Abkürzung des Begriffs „Fuhrpark“ darstellt.