Irreführende Werbung mit inzwischen revidiertem Testergebnis
Urteil des OLG Zweibrücken vom 24.05.2012, Az.: 4 U 17/10 Es ist irreführend, wenn ein Produkt mit einem Testergebnis beworben wird, welches bereits durch den Urheber der Bewertung revidiert wurde.
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