Verbot der Zugänglichmachung von Fachartikeln eines Verlages auf Internetplattform
Ein wissenschaftlicher Fachverlag ging gegen eine Forschernetzwerk-Plattform vor. Auf dieser können sich Wissenschaftler untereinander austauschen. Dabei wurden einige Fachartikel öffentlich zugänglich gemacht, deren Rechteinhaber der klagende Fachverlag ist. Die Beklagte argumentierte, sie könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, was die Nutzer auf ihrer Plattform veröffentlichten. Entgegen dieser Aussage entschied das LG München I, dass die Internetplattform die Artikel des Fachverlags nicht zugänglich machen dürfe. Ein Schadensersatzanspruch wurde unterdessen zurückgewiesen, da die Anforderungen an den Nachweis der Rechteinhaberschaft nicht erfüllt werden konnten.