5.000 Euro Schmerzensgeld für Veröffentlichung von Nacktbildern
Urteil des LG Düsseldorf vom 16.11.2011, Az.: 12 O 438/10 Die Veröffentlichung von Nacktbildern in einer Werbebroschüre des Fotografen stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar. Eine Einwilligung des Modells in die Veröffentlichung der Bilder kann nicht schon deshalb angenommen werden, weil das Modell zu früheren Zeiten anderweitige Nacktbilder ihres Körpers öffentlich zur Schau stellte.
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