Domain-Dekonnektierung durch Landesbehörde rechtswidrig
Urteil des VG Düsseldorf vom 18.05.2009, Az.: 27 L 9/09
Behörden eines Bundeslandes können bei Verstößen gegen den Glücksspiel-Staatsvertrag durch Internetseiten betreffende Domains nicht dekonnektieren lassen. Bundesländer sind grundsätzlich in ihrer Verwaltungshoheit nach dem Territorialitätsprinzip auf das jeweilige Landesgebiet beschränkt. Die Dekonnektierung einer Seite führt jedoch zur weltweiten Unerreichbarkeit derselben. Damit wird die Verbandskompetenz der Landesbehörden überschritten; die Dekonnektierungsanordnung ist daher rechtswidrig.