Inhalte mit dem Schlagwort „neue Kommunikationsmedien“

17. November 2009

Schriftverkehr rechtfertigt keine Terminsgebühr

Beschluss des BGH vom 21.10.2009, Az.: IV ZB 27/09

Reiner Schriftverkehr ohne eine tatsächliche Besprechung ist keine ausreichende Begründung für das Erheben einer anwaltlichen Terminsgebühr. Ein außergerichtlicher Austausch über moderne Kommunikationsmittel wie E-Mails ist keine Besprechung im Sinne des RVG und bedingt damit nicht den Leistungsausgleich einer Terminsgebühr.
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