Inhalte mit dem Schlagwort „Nichtbenutzung“

09. Oktober 2017

Aussetzung eines Markenverletzungsverfahrens bis zur Rechtskraft eines Nichtigkeits-Teilurteils

Time-Out
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 25.07.2017, Az.: 6 W 60/17

Sofern in einem Verletzungsverfahren über eine Unionsmarke der Beklagte Nichtigkeitswiderklage wegen des Bestehens einer älteren nationalen Marke erhebt, ist es grundsätzlich möglich, die Marke durch Teilurteil für nichtig zu erklären und den Rechtsstreit über die Verletzungsklage bis zur Rechtskraft des Teilurteils gem. § 148 ZPO auszusetzen. Eine Aussetzung des Rechtsstreits über die Nichtigkeitswiderklage bis hin zur Rechtskraft des Teilurteils ist dann aber nicht geboten, wenn zugleich eine Klage auf Zustimmung in die Löschung wegen Nichtbenutzung seitens des Klägers erhoben wurde. Grund hierfür ist, dass der Einwand der Nichtbenutzung auch einredeweise geltend gemacht werden kann und somit die für § 148 ZPO notwendige Vorgreiflichkeit fehle.

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03. März 2016

Keine rechtserhaltende Benutzung einer Marke für Arzneimittel durch Durchführung einer klinischen Studie

Im Rahmen einer klinischen Studie werden die Nebenwirkung eines Arzneimittels ermittelt
Urteil des LG München vom 22.12.2015, Az.: 33 O 18890/14

Wird eine Marke, die für „pharmazeutische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege“ eingetragen ist, lediglich im Rahmen einer klinischen Studie verwendet, so stellt diese Verwendung keine rechtserhaltende Benutzung im Sinne des § 26 MarkenG dar, weil die Benutzung lediglich innerhalb des betreffenden Unternehmens und nicht auf dem jeweiligen Absatzmarkt stattfindet. Im Gegensatz zur Durchführung eines arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens ist eine solche klinische Studie dem Einfluss des Markeninhabers außerdem zugänglich, sie stellt damit keinen berechtigen Grund für eine Nichtbenutzung dar.

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28. August 2015

Schadensersatz für zeitweise Nichtnutzbarkeit einer Marke

Blatt mit Paragraphenzeichen auf denen ein Taschenrechner steht
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 23.07.2015, Az.: 6 U 204/14

Eine vorübergehende Nichtnutzbarkeit einer Marke, durch welche diese einen Wertminderung erleidet, muss als Schaden ersetzt werden. Für die Schadensberechnung ist der Verkehrswert der Marke zu Beginn der Nichtnutzbarkeit abzüglich des Wertes am Ende dieses Zeitraums maßgeblich.

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25. Juni 2014

SIM-Karten-Pfand und Strafzahlungen bei Nichtbenutzung unzulässig

Urteil des LG Kiel vom 14.05.2014, Az.: 4 O 95/13

Die Erhebung eines SIM-Karten-Pfands durch einen Telekommunikationsanbieter benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, da dieser kein anerkennenswertes Interesse an einer Rückerlangung der SIM-Karten hat. Auch ist es unzulässig dem Kunden eine Nichtbenutzungsgebühr für den Fall aufzuerlegen, dass er seine SIM-Karte über einen bestimmten Zeitraum nicht aktiv nutzt.

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