Geschlossene Gesellschaft – Schadensersatzanspruch durch Musikwiedergabe auf Hochzeit?
Urteil des AG Bochum vom 20.01.2009, Az.: 65 C 403/08 Auch bei einer großen Anzahl von geladenen Gästen und ohne Einlasskontrolle unter Vorlage einer schriftlichen Einladung ist die Wiedergabe eines Musikstücks auf einer Hochzeit keine Verletzung des Urheberrechts, wenn ausschließlich persönlich geladene Gäste an der Veranstaltung teilnehmen und dadurch unter sämtlichen Besuchern das Gefühl erzeugt wird, an diesem Abend einer in sich geschlossenen Gesellschaft anzugehören.
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