Inhalte mit dem Schlagwort „nimm 2 Fruchtpops“

20. Mai 2010

„Nimm 2 Fruchtpops“ vs. „fruitpop“

Beschluss des BPatG vom 04.03.2010, Az.: 25 w (pat) 52/09 Die Marke "Nimm 2 Fruchtpops" ist hinsichtlich der Zuckerwaren wegen Verwechslungsgefahr mit der Marke „fruitpop“ zu löschen. Die Wortmarke "Nimm 2 Fruchtpops" war u.a. für Zuckerwaren eingetragen worden. Hiergegen hatte nun die Inhaberin der prioritätsältere Marke "fruitpop", die ebenfalls für Zuckerwaren eingetragen ist, Beschwerde eingelegt. Beide Marken weisen zwar schon allein aufgrund des Bestandteils "nimm 2" der angegriffenen Marke klanglich und schriftbildlich gravierende Unterschiede auf. Hat jedoch ein Bestandteil in einer zusammengesetzten jüngeren Marke eine selbstständig kennzeichnende Stellung und wenn beim Verkehr wegen der Übereinstimmung der Eindruck erweckt wird, dass die Waren und Dienstleistungen aus wirtschaftlich verbundenen Unternehmen stammen, kann eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne gegeben sein. 

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a