Kündigungsausschluss und Beweislastumkehr zu Lasten eines Verbrauchers in AGB unzulässig
Urteil des LG Düsseldorf vom 17.02.2010, Az.: 12 O 578/08 Ein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Partnervermittlung geregelter Kündigungsausschluss ist unwirksam, sofern lediglich ein entsprechender Hinweis auf das Gesetz erfolgt. Da Verbraucher aber den Inhalt der gesetzlichen Norm regelmäßig nicht kennen, bedarf es somit weiterer Ausführungen, um den Gehalt der Vorschrift erfassen zu können. Zudem ist eine formularmäßige Erklärung eines Verbrauchers zur Beweislastumkehr über das Bestehen eines Widerrufrechts unzulässig.
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