Arglistige Täuschung durch das örtliche Branchenbuch?
Urteil des OLG Celle vom 18.06.2009, Az.: 13 U 9/09
In der postalischen Übersendung eines Vertragsentwurfs ist an sich noch keine arglistige Täuschung zu sehen, § 123 BGB. Vielmehr sind Indizien in einer Gesamtbetrachtung abzuwägen. Zur Täuschung eignen sich die Aussagen, dass es "wie immer" sei und vom örtlichen Telefonbuch angerufen werde genauso wie der handschriftlich bereits vorausgefüllte Vertrag, der den Eindruck einer bestehenden Geschäftsbeziehung erweckt. Andernfalls sei zumindest klarzustellen, dass es sich um die Anbahnung eines neuen Vertragsverhältnisses handele.
WeiterlesenIn der postalischen Übersendung eines Vertragsentwurfs ist an sich noch keine arglistige Täuschung zu sehen, § 123 BGB. Vielmehr sind Indizien in einer Gesamtbetrachtung abzuwägen. Zur Täuschung eignen sich die Aussagen, dass es "wie immer" sei und vom örtlichen Telefonbuch angerufen werde genauso wie der handschriftlich bereits vorausgefüllte Vertrag, der den Eindruck einer bestehenden Geschäftsbeziehung erweckt. Andernfalls sei zumindest klarzustellen, dass es sich um die Anbahnung eines neuen Vertragsverhältnisses handele.