Textergänzung lässt Anspruch auf Gegendarstellung nicht entfallen

Der Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung auf einer Internetseite entfällt nicht bereits dadurch, dass der Text der ursprünglichen Erstveröffentlichung ohne besondere Heraushebung im Fließtext ergänzt wird. Auch ein Hinweis auf eine Aktualisierung ohne genaue Angaben zu Inhalt und Umfang der Aktualisierung erzeugt beim Leser nicht die erforderliche Aufmerksamkeit um den Rechten des Betroffenen Rechnung zu tragen. Ein solcher Gegendarstellungsanspruch kann somit allenfalls dann entfallen, wenn die Ergänzung eindeutig und erkennbar die Erstmitteilung korrigiert oder der Artikel bereits selbst die Stellungnahme des Betroffenen wiedergibt.