Kunstausstellung im Online-Archiv
Urteil des BGH vom 05.10.2010, Az.: I ZR 127/09 Wird im Rahmen der Online-Berichterstattung über eine Veranstaltung berichtet, bei der urheberrechtlich geschützte Werke wahrnehmbar werden (hier: Bericht über eine Ausstellungseröffnung), dürfen Abbildungen dieser Werke nur so lange als Teil dieser Berichterstattung im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden, wie die Vorstellung noch als Tagesereignis angesehen werden kann.
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