Hohe Sorgfaltsanforderungen bei der Nutzung fremder Fotografien im Internet
Wird eine Werbeagentur mit der Gestaltung eines Internetauftritts beauftragt, so genügt es den strengen Sorgfaltsmaßstäben bei der Nutzung von fremden Bildern nicht, sich lediglich auf die Aussage des Dritten zu verlassen, dass die Nutzungsrechte an dem Bild wirksam erworben wurden. Eine Zusicherung Dritter muss vielmehr durch die Vorlage von entsprechenden Unterlagen überprüft werden.