Versenden privater E-Mail am Arbeitsplatz als Kündigungsgrund
Urteil des AG Frankfurt/Main vom 20.03.2001, Az.: 5 Ca 4459/00 Wegen des Fehlens einer vorherigen Abmahnung ist eine Kündigung wegen des Weiterversendens privater E-Mails im Betrieb des Arbeitgebers unwirksam. Dies gilt ebenso, wenn in einer generellen internen Arbeitsanweisung das Versenden privater E-Mails zuvor verboten und eine außerordentliche Kündigung für den Fall des Zuwiderhandelns angedroht wurde.
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