Inhalte mit dem Schlagwort „Opt-In-Abfrage“

27. August 2015

Einholung der Einwilligung in zukünftige Werbemaßnahmen innerhalb eines Service-Calls unzulässig

Smartphoen mit Kette und Schloss
Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 31.07.2015, Az.: OVG 12 N 71.14

Die telefonische Einholung von Einwilligungen in Werbung im Rahmen eines Service-Calls (sog. Opt-in-Anfrage) stellt eine Nutzung der privaten Telefonnummern der Kunden und damit eine personenbezogene Datennutzung im Sinne des § 3 Abs. 5 BDSG dar. Die Durchführung der Service-Calls ist zwar zulässig, die weitere Verwendung der Telefonnummern der Kunden ohne deren Einwilligung, als mittelbar absatzfördernde Maßnahme, allerdings datenschutzwidrig.

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18. August 2014

Zur telefonischen Opt-In-Abfrage für Werbemaßnahmen

Urteil des VG Berlin vom 07.05.2014, Az.: 1 K 253.12

Die telefonische Abfrage einer Einwilligung in zukünftige Werbemaßnahmen durch ein Unternehmen (sog. "Opt-In-Abfrage") im Rahmen einer Zufriedenheitsbefragung von Privatkunden ist datenschutzrechtlich unzulässig.

Die Nutzung personenbezogener Daten als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist nur zulässig, soweit sie zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmens erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse der Betroffenen nicht überwiegt. Auch für die Abwicklung eines bestehenden Vertragsverhältnisses ist die Abfrage des Opt-In nicht erforderlich.

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