Inhalte mit dem Schlagwort „Partnervermittlungsvertrag“

02. Juni 2021

Widerrufsrecht bei einem Partnervermittlungsvertrag

Mann und Frau sitzen auf einer Couch mit Herzen auf den Köpfen
Pressemitteilung Nr. 092/2021 des BGH zum Urteil vom 06.05.2021, Az.: III ZR 169/20

Ist in einem Partnervermittlungsvertrag als Hauptleistung die Erstellung von Partnervorschlägen genannt, so könne der Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen werden, obwohl der Kundin schon einige Vorschläge zugesandt wurden. Dies gelte auch, wenn die Klägerin auf ihr Kündigungsrecht ausdrücklich verzichtet hat und die Partnervermittlungsagentur sofort mit ihrer Arbeit beginnt, wodurch die Kundin ihr Widerrufsrecht verliert. Denn Hauptleistung sei nicht die Erstellung des Depots mit Partnervorschlägen, sondern vielmehr die Zusendung dieser Vorschläge mit Namen und Kontaktdaten. Der Wertersatzanspruch der Agentur für die bereits erbrachte Leistung bestimmt sich zeitanteilig nach der Vertragslaufzeit und nicht nach der Anzahl der Vorschläge, insofern sei auf die Rechtsprechung des EuGH zurückzugreifen.

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20. März 2018

Wertersatzansprüche von Online-Partnervermittlung rechtmäßig

Online-Partnervermittlung - rotes Herz auf Laptop
Beschluss des BGH vom 30.11.2017, Az.: I ZR 47/17

Der BGH hat eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg zurückgewiesen, da die Rechtssache nach Ansicht des Gerichts keine grundsätzliche Bedeutung hat. In der Vorinstanz war der Betreiberin einer Online-Partnervermittlung ein Wertersatzanspruch gegen einen Nutzer der Partnerbörse zuerkannt worden, der einen Partnervermittlungsvertrag vor Laufzeitende widerrufen hatte. Eine Revision gegen dieses Urteil sei nicht erforderlich, da die auf die Verletzung von Verfahrensgrundrechten gestützten Rügen der Klägerin nach Ansicht des BGH nicht durchgreifen und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts zudem nicht erfordere.

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18. März 2010

Online-Partnervermittlungsvertrag fristlos kündbar

Urteil des AG Schöneberg vom 27.01.2010, Az.: 104a C 413/09

Im Rahmen eines Online-Partnervermittlungsvertrages werden von dem Vermittler Dienste höherer Art erbracht, die ihm aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden. Der Vermittlungswillige verlässt sich dabei auf die Seriosität des Vermittlers, da die Privat- und Intimsphäre in besonderem Maße berührt wird. Solche Verträge sind daher - trotz entgegenstehender AGB-Klauseln - nach § 627 Abs. 1 BGB fristlos kündbar.
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