„Bleistift mit Kappe“ – Zur Schutzfähigkeit eines Bleistiftes
Beschluss des BPatG vom 10.12.2008, Az.: 29 W (pat) 67/07 Die Form eines Bleistifts mit Radiergummi an dem einen und Kappe an dem anderen Ende ist schutzfähig, wenn sie einen deutlichen Abstand zu der auf dem Gebiet der Schreib-, Zeichen- und Malgeräte anzutreffenden Gestaltungsvielfalt aufweist. (...)
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