Recht auf unentgeltliche erste Kopie der Patientenakte
Aus der DSGVO ergibt sich das Recht für Patienten eine Kopie ihrer Patientenakte grundsätzlich unentgeltlich zu erhalten. Ein Entgelt könne nur verlangt werden, wenn bereits eine erste Kopie unentgeltlich an den Patienten ausgegeben wurde. Ein Antrag des Patienten an den betreffenden Arzt muss dabei nicht begründet werden. Weiterhin hat der Patient ein Recht darauf eine vollständige Kopie der Patientenakte zu erhalten, mit allen Dokumenten, die zum Verständnis der in der Akte enthaltenen personenbezogenen Daten erforderlich sind.