Inhalte mit dem Schlagwort „Peek & Cloppenburg“

21. Juli 2014

Peek & Cloppenburg Hamburg darf die Anmeldung einer gleichnamigen Gemeinschaftsmarke untersagen

Urteil des EuGH vom 10.07.2014, Az.: C-325/ 13 P, C-326/13 P

Das Einlegen eines Widerspruchs gegen die Eintragung eines schon bestehenden Markennamens erfordert nicht, dass der Anspruchsteller ein bundesweites Untersagungsrecht nachweisen muss. Eine solche Auslegung des Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009 EG ist abzulehnen. Ausreichend ist dementsprechend, dass das Schutzgebiet einer Marke über eine rein örtliche Bedeutung hinausgeht. Vorliegend durfte Peek &Cloppenburg Hamburg somit die Eintragung der Gemeinschaftsmarke des Konkurrenzunternehmens Peek & Cloppenburg Düsseldorf untersagen.

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14. Juni 2010

Gleichnamige Handelsunternehmen müssen Firmenunterschiede auf Webseiten hinreichend deutlich machen

Urteil des BGH vom 31.03.2010, Az.: I ZR 174/07

Verwenden zwei rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängige, aber in der gleichen Branche tätige Unternehmen vereinbarungsgemäß dasselbe Unternehmenskennzeichen, so muss der Internetauftritt des jeweiligen Unternehmens eindeutig kennzeichnen, dass es sich um unterschiedliche, unabhängige Firmen handelt und wessen Webseite der Internetnutzer aufgerufen hat.

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