In AGB erhobene Nichtnutzungs- und Pfandgebühren bei Mobilfunkverträgen rechtswidrig
Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 03.07.2012, Az.: 2 U 12/11 Das OLG Schleswig-Holstein bestätigte jüngst eine Entscheidung des LG Kiel, über die wir berichteten: Die in den AGB eines Mobilfunkanbieters geforderten Gebühren für „Nichtnutzung“, wenn man binnen dreier Monate weder telefoniert, noch Nachrichten verschickt, sowie die „Pfandgebühr“, die fällig wird, wenn man die SIM-Karte nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückschickt, sind unzulässig.
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