Taler-Aktion als Kundenbonus bei Apotheken wettbewerbsrechtlich erlaubt
Urteil des BGH vom 09.09.2010, Az.: I ZR 26/09
Prämienaktionen, die den Kunden sog. Taler gutschreiben, die dieser bei der Apotheke selbst oder bei Partnerunternehmen gegen Prämien eintauschen kann, beeinflussen das Kaufverhalten per se nicht unangemessen. Im vorliegenden Fall betrug der Gegenwert der Punkte ca. 50 Cent, was im Rahmen geringwertiger Zugaben im Medikamentenverkauf akzeptabel ist.
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