Einseitige Preisänderungsklauseln unzulässig
Pressemitteilung Nr. 220/2009 des BGH vom 28.10.2009, Az.: VIII ZR 320/07
Einseitige Preisänderungsklauseln in Formularverträgen halten einer Inhaltskontrolle nach AGB-Recht nicht stand, wenn diese nur das Recht auf Preiserhöhungen enthalten, aber nicht auch zur Preissenkung verpflichten. Der Bundesgerichtshof hat einer Klage von Kunden eines Gasversorgers stattgegeben, da die Preisanpassungsklauseln die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.