Beschluss des Thüringer OVG vom 13.03.2015; Az.: 1 EO 128/15
Medienvertreter haben weder einen Anspruch auf die Herausgabe eines Strafurteils, welches noch nicht rechtskräftig ist, noch auf die Überlassung einer anonymisierten Urteilskopie, da das Informationsfreiheitsgesetz nicht für Gerichte gelte, soweit Informationen aus den Verfahrensakten betroffen seien.
Ein Promifriseur, der namentlich in Zusammenhang mit der Festnahme seines Mitarbeiters in einer Berichtserstattung erwähnt wird, hat regelmäßig keinen Anspruch auf Unterlassung einer Presseveröffentlichung. So ist der Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zwar unter dem Gesichtspunkt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Geschäftsehre betroffen, jedoch überwiegt die Meinungs- und Medienfreiheit das Interesse des Friseurs am Schutz seiner sozialen Anerkennung, seiner Geschäftsehre und seiner persönlichen Daten. Insbesondere betrifft die Berichterstattung nur die berufliche Sphäre und es drohen weder soziale Ausgrenzung noch Stigmatisierung oder Prangerwirkung.
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 14.07.2014, Az.: 1 U 256/12
Eine Berichterstattung eines Pressesprechers über die Privatsphäre (hier: Gesundheitszustand) eines Beamten verletzt grundsätzlich das Persönlichkeitsrecht von diesem. Um einen Anspruch auf Geldentschädigung begründen zu können, muss jedoch eine schwerwiegende Beeinträchtigung vorliegen, welche nicht anders ausgeglichen werden kann. Ist die Berichterstattung jedoch positiv und wirkt sich in keinster Weise negativ auf die betroffene Person aus, kann man sich nicht auf den Schutz seiner Privatsphäre berufen.
Urteil des LG Heidelberg vom 28.08.2013, Az.: 1 S 12/13 Für einen persönlichkeitsrechtsverletzenden Eingriff ist es nicht erforderlich, dass der Betroffene namentlich erwähnt wird, solange er nach dem Inhalt weiterhin identifiziert und mit diesem in Verbindung gebracht werden kann. Die undifferenzierten und bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen in einer Zeitung, dass seit Jahren an einem Hotel erfolglos „herumsaniert“ wird, die Fassade im gesamten Zeitraum durch ein Baugerüst verdeckt sei und die städtischen Gestattungsgebühren hierfür „in die Tausende gehen müssen“, unterliegen nicht mehr dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
Beschluss des OLG Dresden vom 27.03.2013, Az.: 4 W 295/13 Eine Gegendarstellung kann ohne weiteres mit dem Hinweis, man wäre verpflichtet „nicht nur wahre, sondern auch unwahre Gegendarstellungen abzudrucken“ veröffentlicht werden. Es findet hierdurch nicht eine unzulässige Entwertung der eigentlichen Gegendarstellung statt.
Beschluss des VG München vom 13.09.2012, Az.: M 22 E 12.4275 Im Rahmen einer Razzia wurden durch die Münchner Lebensmittelüberwachung in zahlreichen Filialen einer Metzgereikette verdorbene Fleischwaren gefunden. Dem Auskunftsanspruch der Presse wurde durch die zuständige Behörde nachgekommen, was die Metzgerei im einstweiligen Rechtsschutz zu unterbinden suchte. Dies lehnte das VG München jedoch ab: Da den Informationen ein Mindestbestand an Beweistatsachen zugrundelag, die Berichterstattung objektiv war und gerade keine Vorverurteilung enthielt und die Ereignisse darüber hinaus einen Vorgang gravierenden Gewichts darstellten, überwog das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.
Pressemitteilung Nr. 235/2010 des BGH zu den Urteilen vom 07.12.2010, Az.: VI ZR 30/09, VI ZR 34/09
Bildagenturen, die Bilder aus zulässig erstellten Archiven lediglich an das veröffentlichende Presseorgan weitergeben, müssen nicht prüfen ob die geplante Veröffentlichung rechtsmäßig ist. Für eine unrechtmäßige Veröffentlichung können sie nicht haftbar gemacht werden, da für die Veröffentlichung von Bildnissen allein das veröffentlichende Presseorgan verantwortlich ist, das gemäß den §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz auch die Zulässigkeit der Verwendung zu prüfen hat.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 25.11.2010, Az.: 6 U 54/09
Wird ein Foto einer Person, das mit ihrer Zustimmung erstellt wurde, in einem negativem Kontext veröffentlicht, stellt dies zwar eine Persönlichkeitsverletzung dar. Einen Schmerzensgeldanspruch begründet eine solche aber erst dann, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann. Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung rechtfertigt, hängt dabei von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens.
Pressemitteilung Nr. 48/2010 zum Urteil des BGH vom 02.03.2010, Az.: VI ZR 23/09
Ein im Internet abrufbarer Artikel, welcher deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist, begründet die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte, so der BGH. Der Kläger begehrte Unterlassung gegenüber der "New York Times" bezüglich eines im Online-Archiv abrufbaren Artikels mit persönlichkeitsverletzendem Inhalt.
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Celle vom 11.02.2010, Az.: 13 U 92/09 (Kart) Die mündliche Vereinbarung zwischen einem Verlag und einem Zeitungs- und Zeitschriftenvertrieb mit dem Inhalt, den Vertrieb ausschließlich mit Presseerzeugnissen zu beliefern, ist mangels Einhaltung eines Formerfordernisses unwirksam. Eine formunwirksame Alleinvertriebsregelung wird auch nicht dadurch wirksam, dass die Parteien die Geschäftsbeziehungen fortsetzen: um eine formunwirksame Regelung nachträglich zu bestätigen, wäre Kenntnis von der Formunwirksamkeit notwendig gewesen. Es verstößt zudem nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn sich der Verlag erst nach über 10 Jahren auf die Unwirksamkeit der Regelung beruft, so das OLG Celle.
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