Nicht weitergeben!
Beschluss des OLG Frankfurt am Main, Az.: 11 W 15/09 Ein Softwarehersteller, der dem Ersterwerber eine Volumenlizenz erteilt, hat gegen diesen einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch, wenn der Ersterweber ohne Zustimmung des Softwareherstellers unzählige Lizenzen an Zweiterwerber weiter überträgt, indem er diese zum Download freigibt oder den entsprechenden Produktkey überlässt.
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