Inhalte mit dem Schlagwort „Prüfungspflicht“

09. Februar 2010

Sharehostdienste, Urheberrechtsverletzungen und die zumutbare Prüfpflicht für den Betreiber

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 30.09.2009, Az.: 5 U 111/08

Ein Host-Provider haftet für begangene Urheberrechtsverletzungen durch Dritte über seine Plattform nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Nach Kenntniserlangung einer konkreten Rechtsverletzung muss der Provider die rechtsverletzende Datei unverzüglich entfernen und dafür sorgen, dass es in Zukunft zu keinen gleichartigen Rechtsverletzungen kommt. Bietet der Provider zudem eine anonyme Nutzung des Dienstes an, kann er sich nicht auf die Unzumutbarkeit weiterführender Prüfungspflichten berufen.
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14. Oktober 2009

MP3-Player-Import

Urteil des BGH vom 17.09.2009, Az.: Xa ZR 2/08

a) Den Spediteur, der auf Vernichtung angeblich patentverletzender Ware in Anspruch genommen wird, trifft keine prozessuale Obliegenheit zur Beschaffung der für ein qualifiziertes Bestreiten erforderlichen Informationen über die nähere Beschaffenheit der Ware; er kann daher die Übereinstimmung mit der erfindungsgemäßen Lehre grundsätzlich mit Nichtwissen bestreiten.
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18. August 2009

Domainverpächter von Focus Online haftet nicht

Urteil des BGH vom 30.06.2009, Az.: VI ZR 210/08

Ein Beitrag des Nachrichtenmagazins Focus Online verletzte den Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht. Der Verpächter der Domain focus.de haftet weder als Täter noch als Störer für Inhalte des Pächters der gegenständlichen Domain, soweit es die Grenzen der zumutbaren Prüfungspflichten übersteigt. Nach eingegangenen Hinweisen müsse der Domaininhaber jedoch die Beiträge unterbinden und Vorsorge treffen, dass es zu keinen weiteren Rechtsverletzungen kommen kann.
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14. August 2009

Internetauktionsplattform und seine Anbieter

Urteil des LG Hamburg vom 02.09.2008, Az.: 407 O 14/07

Derjenige, der Auktionsplattformen zur Verfügung stellt, begeht durch wettbewerbswidrige Angebote seiner Anbieter keine eigenen Wettbewerbsverstöße als Gehilfe nach § 4 Nr. 11 UWG, sofern nicht zumindest bedingter Vorsatz hinsichtlich der Verstöße Dritter vorliegt (insbes. bei Prüfungspflichten). 
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16. Juli 2009

Verkehrssicherungspflichten des administrativen Ansprechpartners

Urteil des LG Berlin vom 13.01.2009, Az.: 15 O 957/07

Einem administrativen Ansprechpartner, welcher mit der Betreuung von Internetdomains beauftragt ist, ist bei einer Markenverletzung diesem auch dann fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, wenn er tatsächlich keine Kenntnis von der konkreten Domainregistrierung hatte. Es steht fest, dass derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle schafft oder andauern lässt, die ihm zumutbaren Maßnahmen und Vorkehrungen treffen muss, um die daraus Dritten drohenden Gefahren abzuwenden. Diese Verkehrssicherungspflicht stellt in diesem Fall die Prüfungspflicht des administrativen Ansprechpartners dar.
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17. April 2009

Keine Überprüfungspflicht durch den Betreiber eines Internet-Forums

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 04.02.2009, Az.: 5 U 180/07

Den Betreiber eines Internet-Forums, in welchem Beiträge und Fotos veröffentlicht werden können, trifft nicht die Pflicht zur Überprüfung seines Forums, ob durch das Einstellen von Fotos möglicherweise urheberrechtliche Rechtsverletzungen begangen werden. Kommt es dennoch zu einer derartigen Rechtsverletzung, trifft den Forenbetreiber keine Haftung, wenn er unverzüglich nach der Abmahnung durch den urheberrechtlich Berechtigten das Foto aus dem öffentlichen Forum entfernt. Ein Unterlassungsanspruch des Berechtigten ist nämlich nur dann begründet, wenn der Forenbetreiber trotz Kenntnis der Rechtsverletzung die Maßnahmen unterlässt, die zur Vermeidung der Rechtsverletzung erforderlich wären.
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19. März 2009

Haftung des Blogbetreibers als Mitstörer

Beschluss des LG Hamburg vom 08.09.2008, Az.: 310 O 332/08 Wer aus einem Internetblog einen wirtschaftlichen Vorteil zieht (z.B. Werbeeinnahmen), haftet im Falle einer Urheberrechtsverletzung einer seiner User bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung als Mitstörer, sofern er seine Prüfungspflichten verletzt. Es genügt bereits der willentlich und adäquat ursächliche Beitrag des Blogbetreibers zur Rechtsverletzung. Die Grundsätze der Störerhaftung legen dann jedoch eine Zumutbarkeitsprüfung zu Grunde, an die keine erhöhten Anforderungen zu stellen sind. Nur bei Schadensersatzansprüchen ist der Diensteanbieter nach § 10 TMG privilegiert.
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