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20. Dezember 2010

Grüne Facetten-Pumpe keine Bildmarke

Urteil des EuG vom 09.12.2010, Az.: T- 253/09 und T- 254/09 An die Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke, die aus dem Bild einer Ware besteht, sind im Allgemeinen höhere Anforderungen zu stellen als an sonstige Wort- oder Bildmarken, da aus der Form nicht unbedingt auf die Herkunft der Ware geschlossen wird. Daher hat die Abbildung einer Pumpe, die mit Facetten versehen ist, keine Unterscheidungskraft für verschiedene Wärmepumpen. Die Ausführung mit Facetten ist in diesem Bereich üblich, außerdem besteht die Gefahr der Verwechslung mit Heizkörperthermostaten oder sonstigen Drehknäufen.
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