„QM-System-Navi“ nicht eintragungsfähig
Beschluss des BPatG vom 21.07.2011, Az.: 30 W (pat) 83/10
Die Marke „QM-System-Navi“ besitzt nicht die erforderliche Unterscheidungskraft für die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen, welche alle i.w.S. zum Bereich des Qualitätsmanagements zählen. Die Abkürzung „QM“ steht für Qualitätsmanagement und die Abkürzung „Navi“ steht für Wegweiser oder Leitsystem. Daher versteht der relevante Verkehr die Zeichen lediglich als Sachhinweis auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen i.S.e. Wegweisers oder Leitsystems zur Einführung oder Durchführung eines Qualitätsmanagementsystems.