Vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion
Wird eine eBay Auktion vorzeitig ohne rechtlichen Grund abgebrochen, ist der Anbieter dem Höchstbietenden zu Schadensersatz verpflichtet. Die vorzeitige Beendigung eines Angebotes ist nur aus einem der in den eBay-AGB genannten Gründen möglich. Aus den an § 9 Nr. 11 der eBay-AGB anknüpfenden “Weiteren Informationen” lässt sich dabei nicht entnehmen, dass ein Angebot ohne einen dazu berechtigenden Grund zurückgenommen werden darf. Das gilt auch dann, wenn die Auktion noch 12 Stunden oder länger läuft.