Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein im Fernabsatz erworbenes Radarwarngerät
Pressemitteilung Nr. 241/2009 des BGH zum Urteil vom 25.11.2009, Az.: VIII ZR 318/08
Ein Widerrufsrecht nach § 312d, 355 BGB beim Fernabsatzvertrag ist unabhängig davon gegeben, ob die Willenserklärung des Verbrauchers wirksam oder der Vertrag zulässig ist. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen unzulässiger Rechtsausübung kann nur bei besonderer Schutzbedürftigkeit des Unternehmers in Betracht kommen. Daran fehlt es jedoch, wenn – wie im vorliegenden Fall bei einem sittenwidrigen Kaufvertrag über ein in Deutschland verbotenes Radarwarngerät – beiden Parteien ein Verstoß gegen die guten Sitten zur Last fällt.