Patent über ein Verfahren zur Herstellung von Geldscheinen für nichtig erklärt
Pressemitteilung Nr. 142/2010 des BGH zum Urteil vom 08.07.2010, Az.: Xa ZR 124/07
Der Bundesgerichtshof hatte im Rahmen einer Patentnichtigkeitsklage über die Rechtswirkung eines Patents zu entscheiden, welches ein Verfahren zur Herstellung von fälschungssicheren Dokumenten wie zum Beispiel Geldscheinen betrifft. Der Patentinhaber war der Ansicht, dass bei der Herstellung der Euro-Banknoten von der patentierten Lehre Gebrauch gemacht werde und somit Lizenzgebühren zu zahlen seien. Die Karlsruher Richter entschieden jedoch, dass die erteilte Fassung des Patents umfangreicher als die eigentliche Anmeldung sei und erklärten das Patent für nichtig.