Kein Verstoß gegen Impressumspflicht bei fehlenden Registerangaben
Führt ein Verein in seinem Impressum keinerlei Angaben bezüglich des Vereinsregisters und der Registernummer an, so stellt dies nicht automatisch einen zu ahndenden Wettbewerbsverstoß dar. Hierbei fehlt es bereits an der „Spürbarkeit“ der Beeinträchtigung.