Fahrerbewertungsportal datenschutzrechtlich unzulässig
Das Internetportal „www.fahrerbewertung.de“, auf welchem das Fahrkönnen einzelner Verkehrsteilnehmer unter Angabe des Kfz-Kennzeichens bewerten werden kann, verstößt in der derzeitigen Ausgestaltung gegen Datenschutzrecht. Für einen Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz muss die Plattform dafür Sorge tragen, dass nur noch nach vorheriger Registrierung der jeweilige Halter des Pkw auf dieser Seite die dort abgegebenen Bewertungen einsehen kann. Da es sich bei den Bewertungen um personenbezogene Daten handelt, überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bewerteten.