Reiserücktritt bei Erkrankung nach dem Online-Check-In
Der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung endet nicht schon beim Online Check-In, da die Reise zu diesem Zeitpunkt noch nicht tatsächlich angetreten wurde. So kann ein Versicherungsnehmer bei Erkrankung die Reiserücktrittsversicherung auch nach bereits erfolgtem Online Check-In in Anspruch nehmen.