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04. November 2013

Irreführender Anlockeffekt

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 19.09.2013, Az.: 6 U 183/12 Eine unzulässige irreführende geschäftliche Handlung kann auch dann vorliegen, wenn der Adressat einer Werbung bei näherer Untersuchung des Werbeinhalts erkennt, dass angepriesene Vorteile nur dann erreicht werden können, wenn  zusätzliche, nicht vom Angebot abhängige, Bedingungen vorliegen.
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