Inhalte mit dem Schlagwort „Richtlinie 2001/29“

03. April 2020

Weiterverkauf „gebrauchter“ E-Books über eine Website bedarf der Erlaubnis des Urhebers

E-Book Reader in Bücherregal
Urteil des EuGH vom 19.12.2019, Az.: C-263/18

Die Überlassung eines bereits gelesenen E-Books an die Öffentlichkeit zur dauerhaften Nutzung durch Herunterladen fällt unter den Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ der Richtlinie 2001/29. Deshalb ist der Weiterverkauf gebrauchter E-Books über eine Website nur mit der Zustimmung des Urhebers beziehungsweise des Rechtsinhabers zulässig. Eine niederländische Verlagsgesellschaft hatte auf ihrer Website E-Books für Mitglieder eines von ihr gegründeten „Leseklubs“ zugänglich gemacht. Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ sei im weiten Sinne zu verstehen, sodass er jegliche Wiedergabe an die Öffentlichkeit umfasst und damit auch jegliche entsprechende drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Übertragung oder Weiterverbreitung eines Werks erfasst.

Weiterlesen
05. September 2011

Grafische Benutzeroberfläche im TV

Urteil des EuGH vom 22.12.2010, Az.: C- 393/09 Eine grafische Benutzeroberfläche stellt keine Ausdrucksform eines Computerprogramms im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/250/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen dar, und sie kann nicht den urheberrechtlichen Schutz für Computerprogramme nach dieser Richtlinie genießen. Eine solche Schnittstelle kann jedoch nach der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft urheberrechtlich als Werk geschützt sein, wenn sie eine eigene geistige Schöpfung ihres Urhebers darstellt.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a