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05. Februar 2013

Nach berühmtem Theaterensemble benannte Getränkemarke für nichtig erklärt

Urteil des EuG vom 06.07.2012, Az.: T-60/10 Die 2003 eingetragene Marke „Royal Shakespeare“, unter der Getränke vertrieben werden, nutzt den Ruf des gerade in England überragend bekannten Theaterensembles „The Royal Shakespeare Company“, welches auch schon 1999 als Marke eingetragen wurde, aus. Aufgrund der klanglichen und begrifflichen starken Ähnlichkeit verwechsle die breite Masse die beiden Marken, sodass sich die Getränkemarke des Ruhmes des Ensembles in unlauterer Weise bediene, so die Richter.
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