Zur Aussetzung eines Patentverletzungsrechtsstreits
Die Aussetzung eines Patentrechtstreits nach § 148 ZPO wegen eines gegen ein Patent ergriffenen Rechtsbehelfs ist zurückhaltend anzuwenden. Sie kommt nur dann infrage, wenn die Vernichtung bzw. der Wiederruf des Patents nicht nur möglich, sondern auch wahrscheinlich ist. Eine zu großzügige Aussetzung würde zu einem Missbrauch von Rechtsbehelfen gegen erteilte Patente führen, sodass das Ausschließlichkeitsrecht des Patentinhabers praktisch suspendiert wäre.