Unzulässigkeit des Speicherns und Einscannens von Personalausweisen durch Unternehmen
Pressemitteilung des VG Hannover vom 28.11.2013, Az.: 10 A 5342/11 Das unbeschränkte Erfassen von Daten durch ein Unternehmen in Form des Abspeicherns und Einscannens von Personalausweisen ist unzulässig.
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