Schadensersatzanspruch bei vorzeitiger Beendigung einer Online-Auktion
Urteil des AG Gummersbach vom 28.06.2010, Az.: 10 C 25/10
Bei vorzeitigem Beenden einer eBay-Auktion kommt zwischen dem Bieter des höchsten Gebots und dem Verkäufer ein Kaufvertrag zustande, es sei denn, der Verkäufer kann sich auf eine Anfechtung berufen. Dem Bieter steht damit grundsätzlich ein Anspruch auf die Ware oder bei ernsthafter Erfüllungsverweigerung ein Schadensersatzanspruch zu.