Schadensersatz – und Fallbearbeitungspauschale in AGB
Urteil des AG Dieburg vom 11.02.2011, Az.: 20 C 28/11 (26) Die Vereinbarung einer Schadensersatzpauschale von EUR 11,00 pro Mahnschreiben und einer Fallbearbeitungspauschale bei Mahnung, Zutrittsklagen, etc. von bis zu EUR 297,50 in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Stromversorgers ist unwirksam, soweit nicht ein ausdrücklicher Hinweis darauf enthalten ist, dass dem Kunden auch der Nachweis freisteht, es sei gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden.
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