„Schinkenbeißer“ als Marke nicht eintragungsfähig
Beschluss des BPatG vom 12.05.2010, Az.: 28 W (pat) 531/10 Die Wortmarke "Schinkenbeißer" ist für Waren wie Schinkenmettwurst der Klasse 29 nicht eintragungsfähig. Das BPatG stellte bei seinem Beschluss darauf ab, dass es sich bei dem Begriff "Schinkenbeißer" um zwei zusammengesetzte Worte handelt, die im alltäglichen Sprachgebrauch verwendet werden. Damit fehle der Marke aber die für eine Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft.
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