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04. Dezember 2009

„Schlank und Fit“ hat keinen Erfolg!

Beschluss des BPatG vom 26.08.2009, Az.: 25 W (pat) 107/09

Die Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung der Marke "Schlank und Fit" hatte mangels hinreichender Unterscheidungskraft in der Sache keinen Erfolg. Auch in Zukunft ist daher nicht mit einer Marke "Schlank und Fit" für Tees und ähnliche Produkte zu rechnen, da der angesprochene Verbraucherkreis unter der Bezeichnung nicht etwa eine betriebliche Herkunftskennzeichnung versteht, sondern vielmehr eine werbemäßige Herausstellung der entsprechenden Produkteigenschaft vermuten wird. Darüber hinaus kann auch keine Eintragung deshalb erfolgen, weil bereits vergleichbare Marken eingetragen wurden - es kommt nicht auf Voreintragungen an.
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