EuGH: Weiterverbreitung von Fernsehsendung über Cloud ist unzulässig

Ein englisches Unternehmen darf keine Fernsehsendungen mehr aufzeichnen und über eine Cloud seinen Kunden zur Verfügung stellen. Da diese Übertragungsweise schon ganz andere technische Voraussetzungen hat als die eigentliche Ausstrahlung des Senders, ist sie letztlich eine „... von der ursprünglichen Wiedergabe unterschiedliche öffentliche Wiedergabe...“, welche eine Erlaubnis des Urheberrechteinhabers erfordert. Sie fällt auch gerade nicht mehr unter die Ausnahmeregelung für Privatkopien, welche grundsätzlich zustimmungsfrei sind.