Inhalte mit dem Schlagwort „scripted-reality“

31. März 2015

Zur Mitwirkung eines Polizeibeamten in einer „scripted-reality“-Sendung

Eine Person hebt einer anderen Person in Uniform ein Mikrofon hin
Urteil des VG Aachen vom 12.03.2015, Az.: 1 K 1032/14

Einem Beamten, der als Kommentator in einem „scripted-reality“-Format mitwirken möchte, ist eine Nebentätigkeitsgenehmigung immer dann zu erteilen, wenn die Nebentätigkeit das Ansehen der öffentlichen Verwaltung nicht beeinträchtigt. Dies ist der Fall, wenn die Beiträge des Beamten sachlich korrekt und objektiv sind. Insoweit muss also eine hinreichende Abgrenzung zu dem fiktiven Teil der Sendung erfolgen. Es ist dagegen nicht nötig, dass der Beamte mithilfe seiner Nebentätigkeit die dienstlichen Interessen der Behörde explizit fördert.

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