Das Persönlichkeitsrecht eines Mörders
Urteil des LG Hamburg vom 18.01.2008, Az.: 324 O 548/07 Der Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr klagte vor dem Landgericht Hamburg gegen ein österreichisches Medienunternehmen, es zu unterlassen, über ihn und den Mord an Walter Sedlmayr unter seiner voller Namensnennung zu berichten. Das Medienunternehmen hielt insbesondere auf seiner Internetseite entsprechende Meldungen zur Tat zum freien Abruf für die Öffentlichkeit bereit. Trotz der wahrheitsgemäßen Berichterstattung sahen die Hamburger Richter das Persönlichkeitsrecht des Mörders verletzt. Darüber hinaus würden solche Darlegungen den Resozialisierungsprozess sowie die spätere Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigen.
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